Lebensmittel-Konzerne dürfen gute Lebensmittel in den Müll werfen. So der Bundesvergasungsgerichts-Beschluss vom 05.08.2020 (2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19). „Ihr Recht“ auf Eigentum und „ihr Recht“ zur Vernichtung von guten Lebensmitteln stehen laut Bundesverfassungsgericht über dem Grundgesetz und dem Artikel 14(2): „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Irgendwie fühle ich mich erinnert an die Sklavenhalter-Zeit. Sklaven galten als Eigentum des Besitzers, und er konnte mit seinem Eigentum machen, war er wollte. Ausbeuten, quälen, verkaufen, töten. Das Eigentum wurde verabsolutiert. Eigentums-Fundamentalismus eben. So war das auch in der ersten attischen Demokratie in der Antike in Griechenland. Was hat die Richter wohl geleitet bei diesem Urteil, für das man sich eigentlich nur schämen kann?
Hintergrund
– Prantl, Heribert 2020: Müll verpflichtet. Karlsruhe sagt: Wer Lebensmittel aus der Tonne fischt, ist ein Dieb. Das ist Eigentums-Fundamentalismus. Es geht um achtsamen Umgang mit der Nahrung. In: Süddeutsche Zeitung Nr. 193 vom 22.08.2020, Seite 5
– Politika, Francesca 2020: Alles abgelaufen. In: Süddeutsche Zeitung Nr. 196 vom 26.08.2020, Seite 26
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-075.html