Der Wille der Bevölkerung wird in Demokratien über gewählte Parteien und gewählte Personen durch eine Regierung mit Hilfe von Behörden und anderen Staatsorganen in die Tat umgesetzt.
Der Staat dient der Bevölkerung. Er hat eine Fürsorgepflicht. Manchmal ist es notwendig, Freiheitsrechte einzuschränken, um die Bevölkerung zu schützen, z.B. während einer Pandemie.
Wenn von Menschen aber keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht, muss der Staat diesen Menschen ihre Freiheitsrechte wieder zurückgeben.
Auf eine Pandemie angewendet bedeutet das, dass geimpfte Menschen, die keine Gefahr mehr für andere Menschen darstellen, sich wieder frei bewegen können. Das ist kein Sonderrecht und auch kein Privileg, denn vorher durch den Staat aus gutem Grund eingeschränkte Grundrechte werden wieder zurückgegeben.
Wer sein Freiheitsrecht in Anspruch nimmt, sich nicht impfen zu lassen, muss akzeptieren, dass seine Freiheitsrechte in bestimmten Bereichen eingeschränkt bleiben, wenn sie dort für andere Menschen eine Gefahr darstellen; ähnlich der Situation, in der jemand unter Drogen Auto fährt. In diesem Fall nimmt die Polizei dieser Person auch ihre Freiheitsrechte, um andere Menschen vor ihr zu schützen, denn es besteht eine hohe Gefahr, dass diese Person andere verletzt oder gar tötet und dies zumindest billigend in Kauf nimmt.

Hintergrund
– Beisel, Caroline Meta 2021. Per Nadelstich zur Freiheit. Die EU-Kommission will an Zertifikaten für Geimpfte arbeiten. In: Süddeutsche Zeitung Nr. 15 vom 20.01.2021, Seite 6
– Matzig, Gerhard 2021: Geteiltes Leid. Soll es für Geimpfte „Sonderrechte“ geben? Wie das Staatsversagen in den gesellschaftlichen Clinch führt. In: Süddeutsche Zeitung Nr. 83 vom 12.04.2021, Seite 9